Orientierungsprüfung

 Die Orientierungsprüfung ist keine eigenständige Prüfung, auch wenn die Prüfungsordnung so klingt, als sei sie enorm bedeutsam. Einige Kurse aus den ersten beiden Semestern gelten als Orientierungsprüfung.

Für die neue Prüfungsordnung gilt: “Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen im Modul Entwicklungspsychologie und zur Lehrveranstaltung Inferenzstatistik im Modul Statistik bestanden sind.” (d.h. mit mindestens der Note 4,0)

Man „darf“ nach dem 2. Semester weiterstudieren, wenn diese Orientierungsprüfung bestanden wurde. Unter uns: Kein großes Ding. Macht euch keinen Stress!;-)